Unter Bedacht auf die historischen Entwurfsparameter der Siedlung sowie auf das geltende Kleingartengesetz wurde – gemeinsam mit der Bauherrin – eine Lösung gefunden, die der Poesie des Alten Beifall zollt und mit den unbehandelten Fassadenflächen des Neuen, die über kurz oder lang Patina anlegen werden, zu einer Einheit verschmilzt.
